Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz


Sicherheit für Ihre Beschäftigten

Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV V2 als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA / FASI).

  • Grundbetreuung - Beratung; Information; Begehung; Arbeitsschutzausschuss
  • betriebsspezifische Betreuung nach individuellem Bedarf


Unternehmer haben nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV V2 die Pflicht sicherheitstechnische Betreuung in ihrem Unternehmen zu organisieren. Um die Arbeitssicherheit im Betrieb gewährleisten zu können, ist eine branchenspezifische Fachkunde der bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig. Der Umfang der zu erbringenden sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Mitarbeiterzahl, der Branchenzugehörigkeit sowie den potentiell vorliegenden Gefährdungen im Betrieb. Vertrauen Sie auf unsere Beratung. Arbeitssicherheit ist unser Tagesgeschäft. Wir können Ihnen mit unseren gesammelten Erfahrungen, der Kenntnis von Gesetzen und Vorschriften sowie einer genauen Analyse Ihrer Arbeitsschutzorganisation helfen, in Ihrem Betrieb mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten werden wir eine gute Betreuung sicherstellen und zusammen die Arbeitssicherheit erhöhen.


Gefährdungsbeurteilungen

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für:

  • Tätigkeiten und Arbeitsverfahren
  • Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen, Arbeitsstätten
  • Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
  • psychische Belastungen


Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Die Beurteilung besteht aus der systematischen Feststellung und Bewertung von Gefährdungen der Beschäftigten. Sie ist Grundpfeiler und Basis für die Arbeitssicherheit in Ihren Betrieb. Wichtig ist, dass Sie die potentiellen Gefahren in Ihrem Betrieb erkennen und die Gefährdungen so weit wie möglich reduzieren - bevor etwas passiert! Zudem bestehen auch Vorteile über den Aspekt der Arbeitssicherheit hinaus. Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können Sie auch Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe optimaler gestalten und das Betriebsklima positiv beeinflussen. Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilungen, oder helfen bei der Erstellung und sorgen für eine rechtssichere Dokumentation.


Messungen

  • Orientierende Lärmmessungen (Beurteilung und Beratung)
  • Messen der Beleuchtungsstärke (Beurteilung und Beratung)


Wir führen in Ihrer Betriebsstätte orientierende Lärmmessungen und Messungen der Beleuchtungsstärke durch. Im Anschluss werten wir mit Ihnen die Ergebnisse aus und empfehlen Ihnen Maßnahmen mit denen Sie die Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie der ASR A3.4 erfüllen können.
 

Sicherheitsunterweisungen

  • Erstellen und Durchführen von Sicherheitsunterweisungen allgemein oder arbeitsplatzspezifisch


Mindestens jährliche Mitarbeiterunterweisungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind Plicht für den Unternehmer. Wir führen Schulungen Ihrer Mitarbeiter durch oder unterstützen Sie und Ihre Führungskräfte bei der Durchführung der Unterweisung.


Gefahrstoffmanagement

  • Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen und Mitwirkung bei der Beschaffung aller notwendigen Dokumente für die Einführung eines Managementsystems
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Erstellen und Durchführen von Unterweisungen
  • Beratung zur Gefahrstofflagerung


Gesetzeskonformer und sicherer Umgang mit Gefahrstoffen ist für alle Beteiligten im Unternehmen eine besondere Herausforderung. Um die Voraussetzung dafür zu schaffen ist eine lückenlose Organisation der erste Schritt. Beginnend bei der Beschaffung, über die Dokumentation, den Umgang, die Lagerung und die Entsorgung der Gefahrstoffe müssen alle Aufgaben in Ihrem Unternehmen verteilt sein. Wir helfen Ihnen die Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen zu erfüllen und alle notwendigen Dokumente zu beschaffen. Dabei können durch unser systematisches Vorgehen Arbeitszeitressourcen geschont und die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter erhöht werden.


Arbeitschutzmanagementsystem

  • Bestandsaufnahme und Beratung
  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation / Gesundheitsmanagement z.B. nach AMS der Berufsgenossenschaft


Managementsysteme sind ein innovatives Führungsinstrument für Ihr Unternehmen. Gezielte Planung und systematische Organisation der Arbeitssicherheit birgt viele Vorteile. Unfälle werden vermieden, Gefahren werden minimiert- Ausfallzeiten werden gesenkt. AMS erhöht die Rechtssicherheit, verbessert betriebliche Organisation und Abläufe, sowie Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter. Es werden Spielregeln aufgestellt an die sich alle halten müssen. Nicht zuletzt ist AMS ein starkes Argument bei der Auftragsakquise, weil es die Außenwirkung auf Kunden und Partner Ihres Unternehmens verbessert. Lassen Sie sich von uns beraten.