Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Bauherren
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach Baustellenverordnung in Planungs- und Ausführungsphase (SiGeKo)
Koordinieren von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach
DGUV R 101-004 6A/6B (alt BRG 128)
Auf Baustellen sind alle Beschäftigten hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Auf Grund oft wechselnder Bedingungen sowie der Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke und Auftragnehmer, sind die Anforderungen an die Arbeitssicherheit auf Baustellen sehr hoch gesteckt. Deswegen hat der Gesetzgeber in der Baustellenverordnung die Koordinierungspflicht des Bauherrn festgelegt. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung über Ihre gesetzlichen Pflichten als Bauherr, die Planung der Arbeitssicherheit um gegenseitige Gefährdungen auszuschließen und die Überwachung der ausgeführten Arbeiten in allen Belangen der Arbeitssicherheit auf Ihrer Baustelle. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung vielfältiger Bauprojekte.