FAQ - Arbeitssicherheit & Brandschutz


In diesem Bereich informieren wir Sie über wichtige Fragen zum Thema Arbeitssicherheit & Brandschutz.

Was versteht man unter Arbeitssicherheit?
Unter Arbeitssicherheit versteht man die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit und die Minimierung von Gefahren die durch und während der Arbeit für die Beschäftigten auftreten. Das können Gefahren sein, die von Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln, Arbeitsbedingungen oder Gefährdungen durch Dritte entstehen oder ausgehen.

Wer ist verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz?
Zu allererst ist der Unternehmer für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Er kann einen Teil seiner Verantwortung delegieren, indem er Vorgesetzte beauftragt, auf Belange der Arbeitssicherheit zu achten. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht der Kontrolle darüber. Er kann bei Verstößen gegen die Regelwerke  persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden. Genauso können die schriftlich beauftragten Vorgesetzten belangt werden. Schlussendlich ist auch jeder Mitarbeiter verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Was tut ein Sicherheitsbeauftragter?
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein vom Unternehmer beauftragter Mitarbeiter. Er sollte auf alle den Arbeitsschutz betreffende Themen in seinem Arbeitsbereich achten und als Vorbild auf die Mitarbeiter wirken. Seine genaue Kenntnis über Arbeitsabläufe, so wie sie täglich in seinem Bereich stattfinden, macht ihn für den Unternehmer und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu einem unschätzbar wertvollen Mitarbeiter. Sicherheitslücken im Arbeitsablauf können so effizienter ermittelt werden. Praktikable Lösungen für diese Probleme sind mit seiner Kenntnis besser zu finden. Sicherheitsbeauftragte erhalten eine Schulung durch die zuständige Berufsgenossenschaft um Ihre Aufgaben erfüllen zu können. Sie nehmen an den vierteljährigen ASA- Sitzungen teil und haben engen Kontakt zu Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Wer erlässt Unfallverhütungsvorschriften?
Unfallverhütungsvorschriften erlässen der Unfallversicherungsträger, also die Unfallkassen oder die Berufsgenossenschaften. Das Regelwerk wird von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), dem Dachverband  der Berufsgenossenschaften erarbeitet und gilt als verbindliche autonome Rechtsnorm. In den DGUV-Vorschriften stehen also verbindliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten für Arbeitsplätze.

Was sagt das Arbeitsschutzgesetz aus?
Das Arbeitsschutzgesetz legt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Mitarbeiter für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland fest. Es richtet sich aber in erster Linie an den Unternehmer. Unfallverhütung wird zur gesetzlichen Pflicht für ihn. Arbeitsbedingungen werden geregelt und Gesundheitsgefahren die durch die Arbeit entstehen sollen durch die Vorgaben des Gesetzes verhindert werden.
Im Arbeitsschutzgesetz stehen z.B.:

  • alle Grundpflichten des Unternehmers
  • die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation für Unternehmer
  • die Pflicht zu Erste- Hilfe Maßnahmen, Notfallmaßnahmen
  • die Unterweisungspflicht und Beauftragung von Mitarbeitern
  • die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Auch die Überwachung der Einhaltung von Gesetzesvorgaben, z.B. durch staatlicher Stellen wird in diesem Gesetz festgelegt.

Was wird bei einer Gefährdungsbeurteilung nicht ermittelt?
In der Gefährdungsbeurteilung werden alle auftretenden Gefährdungen für die Mitarbeiter systematisch ermittelt und das Risiko bewertet.
Nicht ermittelt wird dagegen die Arbeitsleistung der Mitarbeiter. Auch die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsplätze spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Es werden also nicht die Beschäftigten sondern die Gefährdungen an Arbeitsplätzen oder bei Tätigkeiten beurteilt. Allerdings ist es ein angenehmer Nebeneffekt für den Unternehmer, dass sich sicherheitstechnische Verbesserungen, fast immer auf Arbeitsleistung und Wirtschaftlichkeit auswirken.
Eine besonders schwierige Beurteilung ist die Beurteilung der psychischen Belastung. Sie wird von den Beschäftigten oft als Eingriff in die Privatsphäre verstanden. Aber auch hier werden nur Fehlbelastungen und Gefährdungen bei Tätigkeiten aufgenommen und ausgewertet. Bei richtiger Durchführung können Gefährdungen anonym erfasst werden. Die Rechte der Beschäftigten müssen dabei unbedingt gewahrt bleiben.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Der Brandschutzbeauftragte ist vom Unternehmer / Betreiber schriftlich beauftragt und nimmt Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes in Gebäuden und Betrieben war. Hauptsächlich ist er dabei für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlich. Er erstellt die Brandschutzordnung, Betriebsanweisungen und ggf. Alarmplänen. Das Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Alarmpläne auf die örtlichen Gegebenheiten gehört genauso zu seinen Aufgaben, wie das Organisieren der Wartung von Brandschutzanlagen. Der Brandschutzbeauftragte arbeitet eng mit dem Unternehmer, und der örtlichen Feuerwehr zusammen. Mit den Brandschutzhelfern stellt er sicher das Flucht- und Rettungswege, Brandschutzanlagen und Feuerwehrzugänge nicht verstellt werden sowie die Brandschutzordnung eingehalten wird.
Weitere Aufgabengebiete sind z.B.: Beratung bei baulichen Änderungen, Beratung zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen, Planen von Räumungsübungen und Mitarbeitereinweisungen, Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren, Empfehlungen zur richtigen Lagerung von brennbaren oder explosiven Stoffen

Was ist die DGUV V 1?
In der DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention“  wird das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert. Diese Vorschrift ist eine der wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die entsprechenden Vorläufer waren die aufgehobene BGV A1 / GUV-V A1.
Vorgeschrieben werden unter anderem:

  • die Grundpflichten der Unternehmer
  • die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisungspflicht und Pflichtübertragungen
  • Pflichten bei gefährlichen Arbeiten und Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
  • Zutrittsberechtigung für Aufsichtsbeamte der BG
  • die Pflichten der Versicherten
  • der organisatorische betriebliche Arbeitsschutz
  • Bestellung und Anzahl von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Evakuierungshelfern, Ersthelfern, Betriebssanitätern
  • die Erste-Hilfe Organisation und das Vorhalten von Notfallmaßnahmen
  • Bereitstellung, Unterweisung und Nutzung von PSA

Außerdem ist in der DGUV V1 geregelt dass diese Vorschrift auch für Versicherte gilt die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Was muss ein Brandschutzhelfer machen?
Brandschutzhelfer sind vom Arbeitnehmer beauftragte Mitarbeiter die im Falle eines Brandes bestimmte Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel das Bedienen von Feuerlöscheinrichtungen beim Löschen von Entstehungsbränden. Auch das Einweisen der eintreffenden Feuerwehr sowie das Freihalten von Hydranten und Feuerwehrzufahrt können zu seinen Aufgaben gehören.
Der Brandschutzhelfer unterstützt die Arbeit des Brandschutzbeauftragten. Er achtet zum Beispiel auf die Einhaltung der Brandschutzordnung. Durch Kontrollen stellen Brandschutzhelfer sicher, das Flucht- und Rettungswege, Brandschutzanlagen und Feuerwehrzugänge nicht verstellt sind.